top of page
Arve Wald 5.jpg

Gut zu wissen

Im Grunde obliegt in Österreich eine Aufstellung dem gleichen Genehmigungsverfahren  wie ein Haus. Es gibt außerdem vereinfachte Verfahren - diese sind regional allerdings unterschiedlich und hängen meistens davon ab, in welcher Zeitspanne das Tiny House aufgestellt bleibt. Eine Ausnahme wäre der Aufstellungsort auf einem Campingplatz.

 

Der Aufstellungsort des Hauses muss in einem dafür genehmigten Grundstück mit den entsprechenden Abständen erfolgen und die Bebauungsdichte einhalten. Die Bebauungsdichte auf einem Grundstück ist eine Verhältniszahl in Prozent, und spielt im Genehmigungsverfahren eine Rolle, ebenso wie die Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenwohnsitz.

Auch im Baurecht gibt es Ausnahmen und Sonderlösungen, eine Einreichung ist hier auf alle Fälle die sicherste Lösung. 

 

Gerne infomieren wir Sie, wie und wo eine Genehmigung angesucht werden sollte. 

bottom of page